Zugangsvoraussetzungen
Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss
gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
Nachweis über eine Masern-Immunisierung
aktuelles, erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
Ausbildungsbeginn/Dauer
jeweils zum 1. August des Jahres
2 Jahre Vollzeit oder 3 Jahre Teilzeit
Ablauf nach sächsischem Schuljahresablauf
NEU! Verkürzung auf nur 1 Jahr Dauer mit Realschulabschluss ab August 2024
Realschulabschluss oder gleichwertiger mittlerer Schulabschluss
Direkteinstieg in Klassenstufe 2
Voraussetzung: Teilnahme am 20-minütigen Eignungsgespräch zur Feststellung eines pflegerischen Grundverständnisses
Abschluss
"Staatlich geprüfte Krankenpflegehelferin/Staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer"
Bei erfolgreich abgeschlossener Ausbildung mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 besteht die Möglichkeit der Anerkennung des mittleren Bildungsabschlusses, welche mit der Qualifizierung für eine weitere Berufs-/Fachschulausbildung einhergeht.
Erforderliche Unterlagen
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- ein Passfoto
- Aufnahmeantrag der Schule
- beglaubigte Kopie über den jeweiligen Schulabschluss
- ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung
- Nachweis über eine Masern-Immunisierung
- aktuelles, erweitertes polizeiliches Führungszeugnis