Zugangsvoraussetzungen
- Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss
- gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
- Nachweis über eine Masern-Immunisierung
- aktuelles, erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
Ausbildungsbeginn/Dauer
- jeweils zum 1. August des Jahres
- 2 Jahre Vollzeitausbildung
- Ablauf nach sächsischem Schuljahresablauf
Abschluss
"Staatlich geprüfte Krankenpflegehelferin/Staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer"
Bei erfolgreich abgeschlossener Ausbildung mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 besteht die Möglichkeit der Anerkennung des mittleren Bildungsabschlusses, welche mit der Qualifizierung für eine weitere Berufs-/Fachschulausbildung einhergeht.
Erforderliche Unterlagen
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- ein Passfoto
- Aufnahmeantrag der Schule
- beglaubigte Kopie über den jeweiligen Schulabschluss
- ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung
- Nachweis über eine Masern-Immunisierung
- aktuelles, erweitertes polizeiliches Führungszeugnis